REACH-VERORDNUNG

REACH ist eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung (= Evaluation), Zulassung (=Authorization) und Beschränkung chemischer Stoffe. Diese EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie soll die Verbreitung besorgniserregender Substanzen eindämmen.

Wir sind in der Lieferkette ein nachgeschalteter Anwender und werden die durch die REACH-Verordnung an uns gestellten Anforderungen erfüllen. Unsere Zulieferer sind bereits gleichlautend informiert und in die Informationskette pflichtgemäß eingebunden.

Keines unserer Erzeugnisse enthält nach unseren heutigen Informationen Stoffe aus der Kandidatenliste der ECHA (Europäische Chemikalienagentur).

Die aktuelle Kandidatenliste finden Sie hier.

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